Der Klimagipfel 2002 in Johannesburg wird als verpasste Chance in die
Geschichte eingehen.

Es wurde die Chance verpasst,
die Erneuerbare Energien Revolution zu starten,
die wir für den Klimaschutz so dringend brauchen.
Die abgegebenen Erklärungen sagen nur,
dass vorgeblich in der Welt mal wieder alles besser werden soll.
Aber keine Regierung will etwas Konkretes dafür tun und kosten
darf es auch nichts.
Der
Aktionsplan von Johannesburg
Im
Einzelnen haben die Delegierten auf dem UN-Weltgipfel folgenden Einzelheiten
in ihrem Aktionsplan vereinbart:
ARTENVIELFALT:
Bis zum Jahr 2010 soll die derzeitige Geschwindigkeit des Artensterbens
"deutlich reduziert" werden.
CHEMIKALIEN:
Die negativen Auswirkungen von Chemikalien auf Mensch
und Natur sollen bis zum Jahr 2020 "minimiert" werden.
ENTWICKLUNGSHILFE:
Der Aktionplan "drängt" Industrieländer zu "konkreten
Anstrengungen",
ihre Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent des Bruttosozialproduktes zu erhöhen.
Diese Aufforderung gab es bereits in einer UN-Deklaration
von 1970 und auf dem Rio-Erdgipfel 1992.
Bislang haben jedoch erst fünf Länder dieses Ziel erreicht.
Die Hilfe Deutschlands lag im vergangenem Jahr bei 0,27 Prozent.
ENERGIE:
Es werden keine konkreten Ziele und
Zeitpläne für den Ausbau erneuerbarer Energien festgelegt.
Der Aktionsplan sieht lediglich eine "bedeutende Steigerung"
des Anteils erneuerbarer Energien vor, die "dringend" zu geschehen
habe.
FISCHEREI:
Die Fischbestände sollten erhalten werden.
Weiteres Ziel ist eine Erholung geschädigter Bestände bis 2015
"wo dies möglich ist". Zerstörende Fischereipraktiken
sollen beseitigt und
weitere Meeresschutzgebiete
basierend auf internationalem Recht und wissenschaftlichen Informationen
bis 2012 geschaffen werden.
FRAUEN
UND GESUNDHEIT:
Die Gesundheitsversorgung soll laut Aktionsplan
die Menschenrechte und fundamentale Freiheiten respektieren.
Damit erteilt der Johanesburg-Gipfel Genitalverstümmelungen
und menschenrechtswidrigen Diskriminierungen von Frauen eine Absage.
Die Verhütung ist zwar nicht ausdrücklich genannt,
die Vereinten Nationen haben aber in vorherigen Beschlüssen das Recht
auf Verhütung als Menschenrecht eingestuft.
GLOBALE
REGELN FÜR UNTERNEHMEN:
Die ökologische und soziale Verantwortung der global handelnden Unternehmen
wird als wichtiger Bestandteil
der nachhaltigen Entwicklung angesehen.
In den Rio- Vereinbarungen von 1992 wurde die Verantwortung
der Großunternehmen noch gar nicht erwähnt.
HANDEL
UND GLOBALISIERUNG:
Umweltschädliche Subventionen sollen
ohne Zeitvorgabe - abgebaut werden.
Das betrifft vor allem Steinkohlesubventionen.
Keine Extravereinbarung wurde zu den wettbewerbsverzerrenden
Subventionen abgeschlossen.
Insbesondere die Entwicklungsländer hatten einen deutlichen Abbau
von Agrarsubventionen der Industrieländer gefordert.
Der Johannesburg- Aktionsplan geht hier explizit nicht über die Konferenz
der Welthandelsorganisation (WTO) von Doha 2001 hinaus,
auf der nur vage Zusagen zum Subventionsabbau vereinbart wurden.
In
einem weiteren Kapitel des Aktionsplans wird festgelegt, dass die internationalen
Umweltvereinbarungen nicht -
wie von vielen Umweltschützern zunächst befürchtet
den Regeln der WTO untergeordnet werden.
KONSUMVERHALTEN:
Die Staaten "ermutigen zur und fördern die" Einrichtung
eines 10 Jahres-Rahmenplans mit Programmen zur Änderung des Konsum
und Produktionsverhaltens.
Er soll regionale und nationale Initiativen unterstützen und somit
die Wende
in diesem Bereich beschleunigen.
KYOTO-PROTOKOLL:
Staaten, die das Klimaschutz-Protokoll von Kyoto
bereits ratifiziert haben, appellieren nachdrücklich an die anderen
Staaten,
dies ebenfalls zu tun.
Bislang haben unter anderem die USA, Australien,
Kanada und Russland das Protokoll nicht ratifiziert.
NATÜRLICHE
RESSOURCEN:
Der Verlust der natürlichen Ressourcen wie Seen und Wälder soll
"sobald wie möglich" gestoppt werden.
SOLIDARITÄTSFONDS:
Der Aktionsplan regt an,
einen Welt- Solidaritätsfonds zur Armutsbekämpfung einzurichten,
der auf freiwilligen Beiträgen basiert.
Darin könnten neben Staaten auch Unternehmen und Bürger einzahlen.
TRINKWASSER
und SANITÄRE ANLAGEN:
Bis zum Jahr 2015 soll der Anteil der Menschen ohne sicheren Zugang
zu sauberem Trinkwasser
wie bereits in der Millenniums-Erklärung vereinbart halbiert werden.
Zusätzlich soll bis dahin auch der Anteil der Menschen ohne Zugang
zu Kanalisation halbiert werden.
ÜBERWACHUNG:
Es sind keine neuen Regeln zur Überwachung der Vereinbarungen vorgesehen,
die über alte Abkommen hinausgehen.
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